• Name: SchnellPark Valet Frankfurt
  • Firmensitz: Brahmsstraße 1, 65439 Flörsheim

  • Parkstandort: Bahnhofsplatz 1, 65428 Rüsselsheim

  • E-Mail: info@schnellparkvaletfrankfurt.de

  • Nachtzuschlagszeiten: 21:30 Uhr bis 07:30 Uhr


Allgemeine Geschäftsbedingungen

SchnellPark Valet Frankfurt
Firmensitz: Brahmsstraße 1, 65439 Flörsheim
Parkstandort: Bahnhofsplatz 1, 65428 Rüsselsheim
E-Mail: info@schnellparkvaletfrankfurt.de


SchnellPark Valet Frankfurt bietet eine Dienstleistung im Bereich des Valet-Services und Parkens am Flughafen Frankfurt am Main an. Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch für Unternehmen im Sinne des § 14 BGB.

Mit der Buchung unseres Services über unsere Website, über Vergleichsportale oder mit der Buchung über unseren telefonischen Kundensupport (jeweils gemäß den in der Buchungsbestätigung genannten Kontaktdaten) stimmt der Kunde den Vertragsbedingungen in vollem Umfang zu. Zusätzlich wird dies vom Kunden bei der Abholung sowie bei der Rückgabe seines Fahrzeuges in unserem erstellten Übergabeprotokoll bestätigt.


I. Stornierungen, Umbuchungen und nachträgliche Änderungen gebuchter Leistungen

  1. Stornierungen von vertraglich gebuchten Leistungen sind vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn möglich. Die Stornierung muss unter Angabe Ihrer Buchungsnummer schriftlich per E-Mail an: info@schnellparkvaletfrankfurt.de erfolgen. Maßgebend für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Eingang. Eine Stornierung bis höchstens 24 Stunden vor Beginn der reservierten Parkzeit ist kostenlos.

  2. Nach dieser Frist beanspruchen wir die Übernahme der vollen Kosten. Selbstverständlich bleibt der Nachweis gestattet, dass der Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ist.

  3. Umbuchungen und nachträgliche Änderungen vertraglich gebuchter Leistungen sind bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn möglich, sofern sie bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich per E-Mail an: info@schnellparkvaletfrankfurt.de erfolgt sind.

  4. Bei der verfrühten Rückkehr können überschüssige Parktage nicht ausbezahlt werden.

  5. Der Kunde hat mit der Hinzubuchung unseres Upgrades „Reise-Ausfall-Versicherung“ die Möglichkeit, seine Stellplatzbuchung ohne Angabe von Gründen jederzeit kostenfrei zu stornieren. Lediglich das für die Versicherung berechnete Entgelt ist im Falle der Stornierung der Buchung innerhalb von 3 Tagen zu begleichen. Eine Stornierung dieser „Versicherung“ ist nicht möglich.

  6. Die Stornierung eines bereits gebuchten Fahrzeugpflegepakets ist nur bis maximal 48 Stunden vor der vereinbarten Rückkehrzeit des Kunden möglich, sofern sie bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich per E-Mail an: info@schnellparkvaletfrankfurt.de erfolgt ist.

  7. Sollte ein Kunde eine Buchung mit einem Fahrzeug vornehmen, dessen Listenpreis den Wert von 200.000 € übersteigt, ist es SchnellPark Valet Frankfurt aus versicherungstechnischen Gründen gestattet, die Buchung für den Kunden kostenfrei zu stornieren.

  8. SchnellPark Valet Frankfurt behält sich das Recht vor, Buchungen zu stornieren und das gesamte Buchungsentgelt zu behalten, wenn der Kunde sich respektlos, unangemessen verhält oder den Anweisungen der Mitarbeiter nicht folgt. In einem solchen Fall entfallen jegliche rechtlichen Ansprüche des Kunden, insbesondere im Hinblick auf finanzielle Nachteile, die dem Kunden durch die Stornierung entstanden sein könnten, beispielsweise höhere Kosten für eine alternative Parkmöglichkeit.


II. Haftung

a) SchnellPark Valet Frankfurt haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt.

b) Für sonstige Schäden haftet SchnellPark Valet Frankfurt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

c) Bei leichter Fahrlässigkeit tritt eine Schadenhaftung nur dann ein, wenn diese auf Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

d) Soweit die Haftung von SchnellPark Valet Frankfurt ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen von SchnellPark Valet Frankfurt, es sei denn, diesen wäre eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bzw. eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung, die zu einem sonstigen Schaden führt, vorzuwerfen.

e) Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

f) SchnellPark Valet Frankfurt haftet nicht für Wertgegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen werden.

g) Die verschuldensunabhängige sogenannte Garantiehaftung aus § 536 I S. 1 erste Alt. BGB ist ausgeschlossen.

h) SchnellPark Valet Frankfurt haftet nicht für Schäden, die aufgrund Gefälligkeitshandlungen (Starthilfe, Einparkhilfe) seiner Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen entstehen.

i) SchnellPark Valet Frankfurt haftet im Rahmen der allgemein gültigen Sorgfaltspflichten für die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistung entsprechend der nachfolgenden Regelungen. Die insoweit vorgenommenen Einschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern und gesetzlichen Vertretern.

j) SchnellPark Valet Frankfurt haftet nicht für Schäden, die allein durch Naturereignisse, höhere Gewalt, andere Mieter oder sonstige Dritte zu verantworten sind. Hierzu zählen insbesondere Diebstähle, Straßenblockaden, Arbeitskampfmaßnahmen oder Beschädigungen durch Dritte.

k) SchnellPark Valet Frankfurt übernimmt keine Haftung für kleine Kratzer und geringe Lackschäden sowie Steinschläge und Dellen, da diese oft durch Verschmutzungen der Fahrzeuge bzw. der schlechten Lichtverhältnisse am Flughafen bzw. Übergabeort zum Zeitpunkt der Übergabe nicht zu erkennen sind. Werden bei Rückgabe des Fahrzeuges vom Kunden Schäden festgestellt, die nach Meinung des Kunden vorher nicht vorhanden waren, ändert sich die Beweislast insofern, als dass der Kunde beweisen muss, dass der Schaden durch uns oder durch einen unserer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde, wenn aufgrund des Schadenortes angenommen werden kann, dass der Schaden bei Fahrzeugübergabe für den Mitarbeiter nicht zu sehen war.

l) SchnellPark Valet Frankfurt haftet für Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SchnellPark Valet Frankfurt nur, wenn eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit (Personenschaden) oder ein Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten vorliegt. Die insoweit geltenden gesetzlichen Regelungen bleiben unberührt.

m) Außer bei einer Haftung für Personenschäden ist der Schadensersatz bei leichter Fahrlässigkeit auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, maximal jedoch in Höhe des dreifachen Vertragspreises, begrenzt. Im Übrigen beträgt die Haftungshöchstgrenze 1.000,00 €, es sei denn es liegt ein Fall der groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.

n) Schadensersatzansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach der vertraglich vereinbarten Rückgabe schriftlich geltend gemacht werden. Begehrt der Kunde Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so beträgt die Frist einen Monat. Der Kunde kann nach Ablauf dieser Fristen Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung derselben gehindert war.

o) Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden den Mitarbeitern von SchnellPark Valet Frankfurt bei Rückgabe des Fahrzeuges anzuzeigen. Das SchnellPark Valet Frankfurt Team nimmt bei der Rückgabe des Fahrzeuges am Terminal gemeinsam mit dem Kunden einen Fahrzeugcheck im Sinne eines Rundganges durch. Ist dies dem Kunden ausnahmsweise nicht möglich oder zumutbar, hat die Anzeige spätestens 14 Tage nach dem Schadensfall schriftlich bei SchnellPark Valet Frankfurt unter der oben genannten Geschäftsadresse zu erfolgen. Bei nicht offensichtlichen Schäden hat die Anzeige schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Schadens zu erfolgen.

p) Bei dem falschen bzw. vorsätzlich falschen Bemängeln von Schäden am Fahrzeug, die nachweislich schon vor der Übergabe des Fahrzeuges an SchnellPark Valet Frankfurt entstanden sind, behalten wir uns das Recht auf Einreichen einer Strafanzeige, sowie das Berechnen einer Aufwandsgebühr von 99,90 € vor.

Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, eigene Fotos vom Fahrzeug zu machen, um nicht auf unseren Service angewiesen zu sein. SchnellPark Valet Frankfurt fertigt Fotos ausschließlich an, um sich vor ungerechtfertigten Schadensvorwürfen zu schützen. Sollte der Kunde keine eigenen Fotos machen, bieten wir ihm an, unsere Fotos einzusehen. Stellt sich hierbei heraus, dass der Kunde SchnellPark Valet Frankfurt zu Unrecht beschuldigt hat, wird hierfür die oben genannte Aufwandsgebühr in Höhe von 99,90 € berechnet. Aus Kulanz kann SchnellPark Valet Frankfurt dem Kunden bei einem Schadensverdacht freiwillig und kostenlos vor Ort die vorhandenen Fotos zeigen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

q) Der Kunde haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten oder andere Begleiter SchnellPark Valet Frankfurt schuldhaft zugefügten Schäden und tritt bereits jetzt eigene Ersatzansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfalles an SchnellPark Valet Frankfurt ab, sofern dort ein Schaden entstanden ist.

r) Bei der Buchung einer unserer Aufbereitungspakete gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres jeweiligen Fahrzeugaufbereitungspartners.

s) SchnellPark Valet Frankfurt haftet nicht für Motorschäden, Glasschäden, technische Defekte, Reifenschäden sowie Innenraumschäden, sofern diese nicht nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz eines Mitarbeiters von SchnellPark Valet Frankfurt verursacht wurden.


III. Valet-Parken

1.) Geltungsbereich

a) Die Buchung des Produktes Valet-Parken Außenstellplatz & überdachtes Parken sowie alle dazugehörigen Dienstleistungen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von SchnellPark Valet Frankfurt, Firmensitz Brahmsstraße 1, 65439 Flörsheim, Parkstandort Bahnhofsplatz 1, 65428 Rüsselsheim.

b) Das SchnellPark Valet Frankfurt Team organisiert den Transfer des Kunden-PKW vom Flughafen Frankfurt zum Parkplatz und wieder zurück im Wege des sogenannten Valet Parkings. Am zwischen den Parteien vereinbarten Ort an den Terminals 1 oder 2 des Flughafens Frankfurt am Main übernimmt das SchnellPark Valet Frankfurt Personal das Kundenfahrzeug und verbringt dieses zu unseren Parkflächen. Die am Flughafenterminal entgegengenommenen Kundenfahrzeuge werden von unseren Mitarbeitern vorerst auf öffentlichen Stellflächen verbracht, um einen reibungslosen Ablauf der weiteren Kunden zu gewährleisten.

Bei Einzelfällen bzw. hoher Auslastung kann ein zeitweises (max. 48 Stunden, in Ausnahmefällen 72 Stunden) Zwischenparken des Fahrzeuges auf öffentlichen Stellflächen erfolgen, um den Kunden einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können. In diesem Fall ist die Haftung von SchnellPark Valet Frankfurt in Schadensfällen sowie bei Vandalismus & höherer Gewalt bzw. Einwirkung von dritten Personen ausgeschlossen.

Voraussetzung dafür ist, dass das abgestellte Fahrzeug verkehrssicher, haftpflichtversichert, mit einem amtlichen Kennzeichen (§ 23 StVZO) und mit einer gültigen amtlichen Prüfplakette (z.B. TÜV) versehen ist. Andernfalls ist SchnellPark Valet Frankfurt berechtigt, die Annahme des Fahrzeuges zu verweigern und der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Die Abreise- und Ankunftszeit sowie die gebuchte Fluggesellschaft, Flugnummer und Ziel- bzw. Abflughafen sind in der Reservierung anzugeben.

c) Die Ankündigung der Ankunft bzgl. der anschließenden Übergabe des Fahrzeuges am Flughafen Frankfurt hat mindestens 30 Minuten vor der Ankunftszeit zu erfolgen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie mindestens 2,5 Stunden vor der geplanten Abflugzeit am Terminal erscheinen. Wird dieser Zeitraum nicht eingehalten, so ist die Haftung von SchnellPark Valet Frankfurt ausgeschlossen.

Bei Rückkehr des Kunden erhält dieser das Fahrzeug am vereinbarten Ort im Bereich der Terminals 1 oder 2 des Flughafens Frankfurt am Main zurück. Ebenso werden hier die zur Rückgabe anstehenden Kundenfahrzeuge von unseren Mitarbeitern vorerst auf öffentlichen Stellplätzen zwecks eines reibungslosen Ablaufes geparkt.

Dem Kunden wird bei seinem Abflug mitgeteilt, dass er sich telefonisch direkt nach seiner Landung am Flughafen Frankfurt an uns wenden möchte. Der Kunde ist verpflichtet, spätestens 30 Minuten vor der gebuchten Übergabezeit telefonisch Kontakt mit SchnellPark Valet Frankfurt aufzunehmen. Abweichungen von bis zu ±10 Minuten werden toleriert (Kulanzzeit).

Erfolgt kein rechtzeitiger Anruf, ist SchnellPark Valet Frankfurt nicht verpflichtet, die Fahrzeugübergabe am Terminal durchzuführen. In diesem Fall trägt der Kunde sämtliche entstehenden Mehrkosten selbst. Bereits gezahlte Gebühren werden nicht erstattet; noch offene Gebühren bleiben in voller Höhe fällig.

d) Bei der verfrühten bzw. verspäteten Ankunft am Terminal in Frankfurt (Abflug) von mehr als 2,5 Stunden als wie in der ursprünglichen Buchung angegeben, behält sich SchnellPark Valet Frankfurt das Berechnen eines Mehraufwandzuschlages von 19,90 € für die Umkoordination & Planung vor.

e) Bei der verfrühten bzw. verspäteten Ankunft am Terminal in Frankfurt (Rückgabe) von mehr als 2,5 Stunden als wie in der ursprünglichen Buchung angegeben, behält sich SchnellPark Valet Frankfurt das Berechnen eines Mehraufwandzuschlages von 19,90 € für die Umkoordination & Planung vor.

f) Bei der Übernahme bzw. Rückgabe während unserer Nachtzeiten wird dem Kunden ein Nachtzuschlag von 35 € berechnet. Sollte der Kunde bei seinem Abflug, sowie bei seiner Rückgabe in unseren Nachtzeiten den Service von SchnellPark Valet Frankfurt benötigen, wird dieser Zuschlag zwei mal berechnet.
Die Nachtzeiten von SchnellPark Valet Frankfurt sind von 21:30 Uhr bis 07:30 Uhr.

g) Sollte bei der Übernahme des Fahrzeuges am Flughafen Frankfurt die Restreichweite des Tanks unter 30 km liegen, behält sich SchnellPark Valet Frankfurt das Betanken zur Sicherstellung der reibungslosen Überführung bzw. Rückführung vor. Hier wird dem Kunden der betankte Betrag (abhängig nach Fahrzeugmodell) sowie eine Aufwandspauschale von 20 € in Rechnung gestellt.

h) Sollte der Kunde seinen Aufenthalt verlängern & später als gebucht zurückkehren, berechnen wir für jeden weiteren angefangenen Buchungstag eine Gebühr von 15,00 € inkl. MwSt.

i) Fahrzeuge, die die Gesamtlänge eines regulären PKWs überschreiten, müssen dies bei der zu tätigenden Buchung angeben. Bei SUVs, Transportern & Kleinbussen wird aufgrund der Größe ein zusätzlicher Stellplatz berechnet, der auf Partnerseiten oder gemäß unserer Preisliste zusätzlich zu vergüten ist.

j) Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser Bedingungen. Mit Erscheinen einer neuen Fassung verlieren die jeweiligen vorhergehenden Fassungen ihre Gültigkeit.

k) Entgegenstehende oder von diesen abweichende AGB‘s erkennt SchnellPark Valet Frankfurt nicht an, es sei denn, SchnellPark Valet Frankfurt hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


2.) Vertragsinhalt

Der Vertrag kommt nur zustande, wenn der Kunde das Fahrzeug an SchnellPark Valet Frankfurt übergibt, welches er bei seiner Reservierung auch angegeben hat. Es steht SchnellPark Valet Frankfurt frei, ein anderes Fahrzeug, statt des angegebenen Fahrzeugs anzunehmen. Der Vertrag kommt in diesem Fall erst mit Annahme des Fahrzeugs durch SchnellPark Valet Frankfurt zustande.

a) Das Kundenfahrzeug wird durch einen Mitarbeiter von SchnellPark Valet Frankfurt am Flughafen-Terminal am vereinbarten Ort entgegengenommen und in die von SchnellPark Valet Frankfurt angemieteten Parkflächen überführt.

b) Da SchnellPark Valet Frankfurt mehrere Parkflächen im Raum des Flughafen Frankfurts besitzt, kann die gefahrene Kilometerzahl aufgrund dieser Tatsache bzw. bei Vollbelegung durch das Durchführen von Umparkmaßnahmen von der angegebenen Kilometerzahl abweichen. Eine gefahrene Kilometerzahl von höchstens 80 km liegt hier im Toleranzbereich und ist vom Kunden zu akzeptieren.

c) Der Kunde ist verpflichtet, spätestens 30 Minuten vor seiner Ankunft am Terminal telefonisch Kontakt mit SchnellPark Valet Frankfurt aufzunehmen. Abweichungen von bis zu ±10 Minuten werden toleriert (Kulanzzeit). Erfolgt kein rechtzeitiger Anruf oder erfolgt dieser erst bei Ankunft am Terminal bzw. kurz davor, ist SchnellPark Valet Frankfurt nicht verpflichtet, die Fahrzeugübergabe am Terminal durchzuführen; der Kunde trägt entstehende Parkkosten am Terminal sowie sämtliche Mehrkosten selbst. Bereits gezahlte Gebühren werden nicht erstattet; noch offene Gebühren bleiben in voller Höhe fällig.

d) SchnellPark Valet Frankfurt übernimmt keine Haftung für Fälle von höherer Gewalt und sonstigen, nicht von ihr zu vertretenden Behinderungen, die dazu führen, dass ein Parkplatz nicht zur Verfügung steht. In diesen Fällen ist SchnellPark Valet Frankfurt nicht verpflichtet, dem Kunden einen alternativen Stellplatz zu den gebuchten Konditionen anzubieten oder eine kostenlose Stornierung der Reservierung vorzunehmen.

e) Es werden nur Personenkraftwagen entgegengenommen.

f) Im übergebenen Kundenfahrzeug dürfen mit Ausnahme der Betriebsstoffe keine feuergefährlichen, illegalen oder in sonstiger Weise umweltrechtlich relevante oder in sonstiger Art und Weise gefährliche Stoffe gelagert werden.

g) Für Schäden, die durch ein nicht verkehrstaugliches Fahrzeug während der Überführung oder des Parkens entstanden sind, haftet allein der Kunde.

h) Der Kunde ist verpflichtet, die Bereifung seines Fahrzeuges den Wetterbedingungen anzupassen. SchnellPark Valet Frankfurt schließt die Haftungsübernahme bei Schadensfällen, bei denen die falsche bzw. nicht angemessene Bereifung vorhanden ist, aus. Als Faustformel gilt hier: Winterreifenpflicht von Oktober bis März.

i) Etwaigen Anweisungen von Mitarbeitern des SchnellPark Valet Frankfurt oder anderen Mitarbeitern bzw. Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.

j) Bei der Buchung einer unserer Reinigungs- und Aufbereitungsprogramme gelten die unten genannten Zahlungsbedingungen. Bei der Ausführung der Reinigung kann es zu Mehrkilometern kommen (Waschstraßenfahrt, Überführung zur Aufbereitung), die der Kunde mit seiner Buchung akzeptiert. Eine Stornierung eines gebuchten Fahrzeugpflegepaketes ist bis maximal 48 Stunden vor Rückkehr möglich.

k) Zahlungsbedingungen: SchnellPark Valet Frankfurt bietet seinen Kunden die Bezahlung vorab per Überweisung, sowie die Barzahlung direkt am Flughafenterminal an. Eine Bezahlung auf Rechnung ist nur in Einzelfällen möglich.

l) Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Buchung angegebene Übergabe- bzw. Rückgabezeit einzuhalten. Verspätungen des Kunden führen nicht zu einer Kostenerstattung durch SchnellPark Valet Frankfurt. Hierunter fallen insbesondere zusätzliche Gebühren am Terminal durch Wartezeiten, Kosten für die Nutzung eines Parkhauses am Terminal, falls eine Übergabe wegen Verspätung nicht mehr möglich ist, sowie sämtliche weiteren Mehrkosten, die durch die verspätete Ankunft des Kunden entstehen.

m) Entscheidet sich der Kunde, sein Fahrzeug eigenmächtig am Flughafen-Terminal zu parken, ohne dies vorab mit SchnellPark Valet Frankfurt abzustimmen, kommt kein Vertrag zustande. In diesem Fall trägt der Kunde sämtliche anfallenden Kosten selbst; ein Anspruch auf Rückerstattung gegenüber SchnellPark Valet Frankfurt besteht nicht.


Zuschläge bei Verspätungen – Abflug (Hinflug von Frankfurt):

  • Verspätung von ca. 1 Stunde: 10 € Zuschlag

  • Verspätung von 1–2 Stunden: 20 € Zuschlag

  • Verspätung von mehr als 2 Stunden: 30 € Zuschlag

Zuschläge bei Verspätungen – Rückflug (Ankunft am Flughafen Frankfurt):

  • Verspätung von ca. 1 Stunde: 10 € Zuschlag

  • Verspätung von 1–2 Stunden: 20 € Zuschlag + 15 € Pauschale für Parkplatzverlängerung (ein zusätzlicher Tag)

  • Verspätung von mehr als 2 Stunden: 30 € Zuschlag + 15 € Pauschale für Parkplatzverlängerung (ein zusätzlicher Tag) + 20 € Pauschale für An- und Abfahrtskosten

Nicht gemeldete verspätete Rückkehr:

Sollte ein Kunde ohne vorherige Mitteilung nicht am gebuchten Rückkehrtag erscheinen, wird für jeden angefangenen zusätzlichen Tag ein Zuschlag von 20 € pro Tag erhoben, zuzüglich einmalig 30 € Pauschale für An- und Abfahrtskosten.

Sollte der Kunde überdachtes Parken gebucht haben, so nimmt sich SchnellPark Valet Frankfurt das Recht, bei einer Verlängerung einen Außenstellplatz zu benutzen.

n) SchnellPark Valet Frankfurt übernimmt keine Haftung für Schäden am Fahrzeug, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden (z. B. Vandalismus, mutwillige Beschädigungen, Unwetter), sofern das Fahrzeug ordnungsgemäß auf den vorgesehenen Parkflächen des Anbieters abgestellt wurde. Beim kurzfristigen Zwischenparken (z. B. Umsetzung oder Abstellen auf öffentlichen Stellflächen) haftet SchnellPark Valet Frankfurt nicht für Schäden durch Dritte, es sei denn, diese sind nachweislich auf ein Fehlverhalten des Anbieters zurückzuführen (z. B. fehlerhaftes Ein- oder Ausparken, Unterlassen des Anziehens der Handbremse).


IV. Schlussbestimmungen

a) Alle Texte und Bilder und weitere hier veröffentlichte Informationen unterliegen dem Copyright von SchnellPark Valet Frankfurt. Das Kopieren, Reproduzieren oder sonstige Nutzen des Ganzen oder von Teilen ist ohne die schriftliche Genehmigung von uns nicht gestattet.

b) Alle in den AGB angegebenen Preise sind inkl. MwSt. zu verstehen.

c) Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dasselbe gilt für die Abbedingung der Schriftform.

d) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Flörsheim, den 11.10.2025