Häufige Fragen
Viele Gäste nutzen unseren Valet-Service zum ersten Mal. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.
Sie kommen zum vereinbarten Treffpunkt am Terminal — wir nehmen Ihren Wagen entgegen und bringen ihn auf unser bewachtes Areal in Flörsheim. Bei Ihrer Rückkehr steht das Auto wieder pünktlich am Terminal bereit.
Ja. Sie fahren direkt zur Vorfahrt, übergeben Schlüssel und Fahrzeug an unseren Mitarbeiter und gehen anschließend zum Check-in. Bei der Rückkehr läuft es genauso — nur in umgekehrter Reihenfolge.
Das richtet sich nach Ihrer Airline und steht auf Ihrem Flugticket. Wenn Sie Ihre Flugdaten bei der Buchung hinterlegen, finden Sie das Terminal auch in unserer Bestätigung.
Ihr Wagen bleibt natürlich auf unserem Gelände stehen. Pro angefangenem zusätzlichem Tag berechnen wir 15 €. Bitte geben Sie uns kurz Bescheid, sobald sich etwas verschiebt.
Anhand der Flugnummer sehen wir tagesaktuell Ihre Landezeit und das Gepäckband. So planen wir die Übergabe so, dass Sie nicht warten müssen — bitte tragen Sie diese deshalb immer ein.
Auf unserem bewachten Parkareal: Böttgerstr. 2-14, 65439 Flörsheim — rund 14 Minuten vom Flughafen entfernt.
Ab Übergabe greift unsere Betriebsversicherung. Sollte tatsächlich einmal etwas durch uns passieren, regulieren wir das über die Versicherung. Wichtig ist das gemeinsame Übergabeprotokoll als Dokumentationsgrundlage.
Ja, eine Reinigung können Sie auch spontan vor Ort beim Mitarbeiter dazubuchen. Bezahlt wird entweder direkt oder bei der Rückgabe.
In aller Regel sind wir innerhalb weniger Minuten am Treffpunkt. Außerhalb der Reisesaison ist meist gar keine Wartezeit nötig.
Verspätungen passieren — durch Stau, Streik oder verspätete Maschinen. Wir sind flexibel und richten uns nach Ihrer tatsächlichen Ankunft. Wichtig ist nur, dass Sie uns bei größeren Änderungen kurz informieren.
Liegt die Übergabe oder Rückgabe zwischen 22:00 und 06:30 Uhr, berechnen wir 50 € Nachtzuschlag. Liegen sowohl Hin- als auch Rückreise in dieser Zeit, wird der Zuschlag zweimal fällig — maßgeblich ist jeweils der tatsächliche Übergabezeitpunkt.